In dem spektakulären Prozess um die Gräueltaten der Roten Khmer in Kambodscha hat der als „Duch“ bekannte Angeklagte einen juristischen Teilerfolg erzielt. Die Richter des Sondertribunals in Phnom Penh entschieden am Montag, es sei „unrechtmäßig“ gewesen, Kaing Guek Eav vor der Prozesseröffnung zehn Jahre in Haft zu halten. Die Entscheidung könnte eine Minderung des Strafmaßes zur Folge haben.
…
Duch muss in dem Verfahren vor dem Sondertribunal grundsätzlich mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen.
16. Juni 2009
Rote Khmer Tribunal: Duch „unrechtsmäßig“ in Haft vor Prozesseröffnung
Kommentar verfassen »
Du hast noch keine Kommentare.
Hinterlasse einen Kommentar