Ich war schon erstaunt, das die überdimensionalen Siege der Bürgerrechte-FDP im Durchbruch gegen Internetzensur und Onlinedurchsuchung so umjubelt wurden.
Schäuble kann tatsächlich zufrieden sein mit dem Verhandlungsergebnis. Der alte Fuchs hat bei der Inneren Sicherheit kaum Abstriche verkraften müssen. Mit den wenigen Zugeständnissen, die der 67-Jährige im Laufe der Gespräche den Freien Demokraten gemacht hat, können er und seine Fraktion gut leben.
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Stolz verweisen Freie Demokraten darauf, dass die Vorratsdatenspeicherung nur noch ausgewertet werden dürfe, wenn „Leib und Leben in Gefahr“ sind. Eine ganz strikte Regelung habe man durchgesetzt, so die FDP. Unwissend – oder absichtlich – lassen die Freien Demokraten dabei aber unerwähnt, dass sich die strikten Bedingungen nur auf den allerkleinsten Teil der betroffenen Daten beziehen. Denn für die Strafverfolgung, also die Ahndung von Delikten, dürfen die Behörden nach wie vor ungehindert auf die Verkehrsdaten zugreifen.
Ähnlich verhält es sich bei einem weiteren „schönen Erfolg“ der FDP, der Online-Durchsuchung. Die umstrittene heimliche Ausspähung von Rechnern soll nach dem Willen der Koalition künftig nur möglich sein, wenn die Bundesanwaltschaft einen Antrag stellt und ein Richter des Bundesgerichtshofs zustimmt. Die bisherige Regelung sah vor, dass der Präsident des Bundeskriminalamts den Antrag stellen und ein Ermittlungsrichter ihn genehmigen muss. Grundsätzlich bleibt die heimliche Durchsuchung von Rechnern, selbst ohne konkreten Tatverdacht, damit rechtmäßig.
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„Löschen statt sperren“ klingt auch eher nach kalten Kaffe eines Déja Vu. Wenn das BKA clever ist, verfahren sie gegen KiPo einfach so, wie die ganzen Jahre auch schon, Füße hochlegen und mal geschehen lassen. Dann gäbe es zwar „erst“ in einem Jahr, wenn der Erfolg der Löschaktion verhandelt wird, nen „guten Grund“, die Internetzensur einzuführen, aber noch nie musste man dafür so wenig machen. Wow, im Jahre 2009 in Leyen’s Zivilgesellschaft freuen wir uns, das KiPo-Seiten gelöscht werden.
Netzpolitik.org verweist auch auf ein Paradoxum.
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Update 2 (von Andre): Fachanwalt Thomas Stadler beschreibt in seinem Blog, was denn ein “Anwendungserlass” sei:
Es handelt sich dabei um eine rechtsstaatlich äußerst fragwürdige Lösung, weil es nicht Sache der Exekutive ist, über die Anwendung eines Gesetzes zu entscheiden. Es gilt hier der Verfassungsgrundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Gerade derartige Lösungen sind der Grund dafür, dass die Position des Parlaments immer stärker geschwächt wird und die Gewaltenteilung zunehmend ins Wanken gerät. Das gibt Anlass zur Besorgnis, die weit über den konkreten Fall der Netzsperren hinausreicht.
Wir werden also demnächst die paradoxe Situation haben, dass der Bundespräsident das Gesetz aller Wahrscheinlichkeit nach unterschreibt und es damit in offiziell in Kraft tritt. Gleichzeitig aber sagt die neue Regierung, dass das neue Gesetz vorerst so nicht gelten soll. In der Tat klingt das nicht nach rechtsstaatlich einwandfreien Mitteln.
Ganz obendrein ist die ganze Sache noch gar nicht durch. Erst die Spitzenrunde der Koalitionsgespräche wird über alle Ergebnisse final entscheiden und vielleicht noch an der einen oder anderen Stelle Änderungen verlangen.
Aber es gibt ja noch andere Gebiete, in denen sich unsere Bürgerrechte-FDP in der humanen Koalisation profilieren kann, wie in der Atomkraft oder ein gemeines Zwischenfunken in der Kriegswirtschaft, oder Hartz 4 und der Sozialpolitik