Zuerst beim Fefe gelesen, Nach dem Wille der Justizminister der Länder soll nun auch der bloße Seitenaufruf strafbar sein, mit ein Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.
Mackenroth, der Vorsitzende der Konferenz, sagte, die Minister wollten „ein klares Signal gegen diese Schmuddel-Mafia setzen“.
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Nach Ansicht der Minister trägt das Strafrecht dem Umstand, dass das Internet mittlerweile der Hauptverbreitungsweg von kinderpornographischem Material ist, noch nicht hinreichend Rechnung. So komme es häufig zu Problemen bei der Strafverfolgung, wenn sich Nutzer Kinderpornos im Internet lediglich anschauten, nicht aber auf ihrem Computer speicherten. Das solle im Rahmen einer Gesamtreform des Sexualstrafrechts berücksichtigt werden. Der Beschluss der Konferenz in diesem Punkt war einstimmig
Und wichtig von Fefe:
Update: Falls jemandem die Implikation nicht klar ist: dann kann auch der CCC nicht mehr legal die geleakte Zensurliste prüfen, um zu gucken, ob da wirklich Kinderpornographie drauf ist.
Und auf Heise:
Dabei schwebt den Ministern konkret vor, die Strafbarkeit des Zugriffs auf kinder- und jugendpornographische Bilder im Netz vom Merkmal der „Besitzbeschaffung“ loszulösen. Mit der Initiative wird Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) aufgefordert, diesen Gesichtspunkt im Rahmen einer Gesamtreform des Sexualstrafrechts zu berücksichtigen.
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Wörtlich heißt es im zitierten Kinderporno-Paragraphen: „Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Zypries ging daher in der Debatte über das heftig umkämpfte und vor einer Woche vom Bundestag beschlossene Gesetz zu Web-Sperren im Kampf gegen Kinderpornographie davon aus, dass eine Strafbarkeit derzeit schon dann vorliege, wenn dem Nutzer ein Vorsatz beim Aufruf von Kinderporno-Seiten nachgewiesen werden könne. Hits, die etwa über automatische Weiterleitungen nach dem Klick auf Spam-Mails oder andere Versehen hervorgerufen würden, seien nicht betroffen. Auch ein durch die Umleitung auf die geplante Stopp-Seite erfolgloser vorsätzlicher Versuch, kinderpornographisches Material aufzurufen, erfülle aber die Voraussetzungen des Straftatbestands, meinte Zypries. Diese Bestimmungen sind den Landesministerin aber offenbar noch nicht griffig genug.
War das Durchsuchen von geleakten Zensurlisten überhaupt „legal“? Aber durch diese Verschärfung wäre es tatsächlich so – wer die Zensurlisten prüfen wird, z.b. CCC, wandert in den Knast.
Dies würde auch gerade diejenige harte Konsequenzen bringen, die die Regierung „an der Wäsche wollen“, und Beweise für ein Missbrauch der Zensur zeigen wollen.Was für eine Überraschung. Wieder ein Hoch auf unserem tollen Rechtsstaat & Demokratie!
Und wieder würde es vor allem bei den Gegnern für harte Konsequenzen sorgen. Aber zum Löschen der Inhalte bleibt man weiterhin zu doof.
Interessant, das auch über die angeblichen „gewaltverherrlichenden “ Spiele geschrieben wird in beiden Artikeln, u.a. die Alterseinstufung zu lasch sei.
Ich empfehle auch noch mal einen Blick auf Australien.